Freitag, 27. Mai 2016

Vereinbarkeit vereinbaren: Kooperative Lösungswege nutzen


Wie heißt es so schön?: Gemeinsam sind wir stark. Das lässt sich auch in Sachen „Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben“ bewahrheiten. Arbeitgeber, die sich mit Anderen zusammentun, erschließen sich die Chance, ihre Angebotspalette an familien- und lebensphasenbewussten Lösungen zu erweitern. Dabei geht es nicht nur darum, gemeinsam kreative Ideen zu entwickeln, sondern auch Expertisen gegenseitig zu nutzen und ggf. finanzielle und personelle Ressourcen zu bündeln.


Die Anderen, das können Unternehmen aus der Region, Kommunen oder auch Anbieter von speziellen Services sein.

Zusammen arbeiten: Vielfalt der Kooperationsmöglichkeiten

Beispiele für kooperative Lösungswege lassen sich unter den Arbeitgebern finden, die das audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule durchlaufen haben. Besonders im Handlungsfeld „Service für Familien“ ist die Bandbreite groß. Bewährt haben sich etwa überbetriebliche Kinderbetreuungsangebote. Hier schließen sich z. B. mehrere Unternehmen aus einer Region zusammen, um einen gemeinsamen Kindergarten zu betreiben. Aufgrund der Anbindung zu den Arbeitgebern können die Öffnungszeiten frei bestimmt werden, also auch über die üblichen Zeiten von kommunalen Trägern hinausgehen.

Zudem lässt sich die Kinderferienbetreuung gemeinschaftlich stemmen. Mit anderen Unternehmen oder Kommunen können Ferienprogramme entwickelt und umgesetzt werden, z. B. mit dem Angebot kostengünstiger Ausflüge.

Aber nicht nur Lösungen für Eltern sind im Rahmen von Kooperationen realisierbar. Auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sind Netzwerke nützlich. Einige Arbeitgeber haben z. B. den Zugang zu Kurzzeitpflegeplätzen mit lokalen Pflegeeinrichtungen ausgehandelt.

Was tun, wenn der Vater kurzzeitig eine Tagesbetreuung benötigt? Kooperationen von Arbeitgebern mit Pflegeeinrichtungen ermöglichen eine schnelle Lösung. (© berufundfamilie gGmbH)
In den Handlungsfeldern „Information und Kommunikation“ sind ebenfalls einige Arbeitgeber gemeinschaftlich aktiv. Sie führen z. B. gemeinsam Informationsveranstaltungen zur pflegesensiblen Personalpolitik oder zu Themen wie „Vereinbarkeit für Männer“ durch. Auch wechselseitige Impulsvorträge zu Einzelaspekten sind gängig.

Und auch im Handlungsfeld „Führung“ können sich Arbeitgeber mit anderen kurzschließen. Im Folgenden das Beispiel der Aareon AG Mainz.

Voneinander lernen: Das Beispiel Cross-Mentoring-Programm

Seit gut einem Jahr ist Mentoring ein aktiver Baustein der Personalentwicklung und Teil der Unternehmenskultur bei der Aareon AG in Mainz. Einen ganz neuen Weg geht das seit 2008 nach dem audit berufundfamilie zertifizierte Beratungs- und Systemhaus für die Immobilienwirtschaft mit dem Cross-Mentoring-Programm. Im April 2015 wurde gemeinsam mit der Aareal Bank und SOKA-BAU in Wiesbaden der Pilot gestartet, der bis jetzt zehn Mentoring-Partnerschaften hervorgebracht hat. Für das Cross-Mentoring werden aus den verschiedenen Unternehmen Mentor und Mentee gematcht. Ziel des Mentoring ist ein konstruktiver Wissensaustausch, bei dem der Mentee
  • eigene Kompetenzen erkennen und weiterentwickeln lernt,
  • Strategien für die eigene berufliche Karriereentwicklung erarbeitet (u. a. im Hinblick auf Vereinbarkeitsaspekte),
  • Führungsthemen bespricht
  • und das Selbstbewusstsein und die Selbstreflexion stärkt.
Die Vorteile für die teilnehmenden Arbeitgeber: Cross-Mentoring bietet eine sehr kostengünstige Möglichkeit, Beschäftigte und Führungskräfte konsequent weiterzubilden. Der Blick von außen bietet eine gegenseitige Supervision und ein interessensfreies Feedback. Konkrete Ergebnisse sind bereits sichtbar, denn die ersten Teilnehmer des Cross-Mentorings haben sich neuen beruflichen Herausforderungen in ihrem Unternehmen gestellt. Aareon (www.aareon.de) und ihre Partner möchten das Programm nun auch für weitere Arbeitgeber öffnen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen