Montag, 18. Juli 2016

Beruf und Pflege: Verbindlichkeit schaffen


Das Thema Pflege stellt für viele Arbeitgeber eine Black Box dar: Wann ein Beschäftigter mit Pflegeaufgaben konfrontiert ist, lässt sich kaum vorhersagen. Auch der Verlauf und die Dauer der Pflege lassen sich nicht bestimmen. Nach wie vor wissen Arbeitgeber zum Teil zudem nicht, welche pflegebewussten Angebote überhaupt in Betracht kommen. Von einem verbindlichen Maßnahmenpaket zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist daher der Großteil der Arbeitgeber weit entfernt. Verbindlichkeit ist jedoch ein Schlüssel, pflegebewusste Maßnahmen transparent und gerecht für alle Beteiligten zu gestalten.


Verbindlichkeit“ – das war das Thema des diesjährigen Netzwerktreffens, zu dem die hessische Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ am 13. Juli 2016 bei der Fraport AG in Frankfurt lud. Es diskutierten Vertreter aus dem Kreis der über 50 Unterzeichner der „Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“.

Verbindlichkeit durch Betriebsvereinbarungen

Hermann-Josef Schmitt, Rewe-Group, zur Verbindlichkeit von
pflegebewussten Maßnahmen durch Betriebsvereinbarungen
(©Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft)
Betriebsvereinbarungen sind ein sinnvolles Instrument Verbindlichkeit durchsetzen. Ein Beispiel präsentierte Hermann-Josef Schmitt von der Rewe-Group. Die hauseigene Betriebsvereinbarung „Auszeit Pflege“ eröffnet den Beschäftigten seit 2012 weitreichende Möglichkeiten der Freistellung bzw. Arbeitszeitreduzierung, die sie für die Betreuung eines zu pflegenden Angehörigen nutzen können. Die „Auszeit Pflege“ kombiniert die gesetzliche Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und eine anschließende Rewe-Auszeit.

„Mit dem Arbeitszeitmodell können sich Beschäftigte für die Pflege naher Familienangehöriger bis zu 6 Monate vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ist nach der Auszeit möglich. Zudem kann die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter die Arbeitszeit 12 Monate lang reduzieren und im Anschluss die vorherige Arbeitszeit wieder aufnehmen. Während der Auszeit erhält die/ der Beschäftigte ein entsprechend angepasstes Gehalt und ist somit weiterhin sozialversichert.

Hintergrundinformationen

Vertreter der hessischen Initiative "Beruf und Pflege vereinbaren"
(©Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft)
Die Aufmerksamkeit für das Thema Pflege wächst in der Öffentlichkeit. Arbeitgeber öffnen sich immer mehr einer pflegebewussten Personalpolitik – und das aus gutem Grund: Im Jahr 2020 werden schätzungsweise 2,9 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein, in 2030 etwa 3,4 Mio.[1] Dennoch gibt es in Betrieben viele Vorbehalte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Arbeitgeber tun sich oft schwer, angesichts dieser Black Box Maßnahmen zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzubieten.

Die bundesweit erste Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege der hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ will das vorhandene Engagement der Arbeitgeber sichtbar machen und dadurch weitere Betriebe und Organisationen zur Mitarbeit anregen. Mittlerweile haben sich bereits insgesamt 51 Unterzeichner der Charta angeschlossen.

Die Initiative wurde 2013 unter dem Dach der Seniorenpolitischen Initiative Hessen ins Leben gerufen. Initiatoren sind das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die AOK Hessen — Die Gesundheitskasse in Hessen, die berufundfamilie Service GmbH und das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft.

[1] Siehe http://de.statista.com/statistik/daten/studie/157217/umfrage/prognose-zur-anzahl-der-pflegebeduerftigen-in-deutschland-bis-2030/

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