Freitag, 26. August 2016

Nach den Ferien ist vor den Ferien: Notfalllösung Eltern-Kind-Arbeitszimmer


„Manchmal nimmt mich Papa mit ins Büro.“ –
Eltern-Kind-Arbeitszimmer als probate Not-
falllösung (©berufundfamilie Service GmbH,
Marcel Coker)
In meinem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen begaben sich die Schülerinnen und Schüler vorgestern (24.08.2016) nach sechswöchiger Pause wieder tapfer auf den ersten Bildungsweg. Zum Trost sei ihnen gesagt: Nach den Ferien ist vor den Ferien. Das gilt allerdings auch für die Eltern.

Die Ferienzeit ist für Beschäftigte wie für Arbeitgeber eine besonders herausfordernde Zeit. Berufstätige Eltern sind oftmals auf ein Ferienbetreuungsangebot für ihre Kinder angewiesen. Viele Arbeitgeber wissen dies bereits durch hauseigene Ferienbetreuungsmaßnahmen zu bieten. Doch oft können Kinder auch hier nicht wie geplant untergebracht werden. Dann muss eine gute Ad-hoc-Lösung her – wie zum Beispiel das Eltern-Kind-Arbeitszimmer.


Flexible Formate und Nutzung

Ein Streik in der KiTa, eine leichte (nicht ansteckende) Erkrankung des Kindes, ein Unterrichtsausfall in der Schule oder die kurzfristige Absage der Kinderfrau. Die Gründe für einen Wegfall des geplanten Betreuungsarrangements sind so vielfältig wie ihr Auftreten plötzlich ist. Vor der Arbeit oder im Laufe des Arbeitstages eine andere kurzfristige Betreuungsmöglichkeit zu finden, ist extrem schwer und häufig auch sehr teuer. Ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer am Arbeitsplatz kann eine Lösung für diese Notfälle darstellen – also dann, wenn Alternativen wie Arbeiten von Zuhause nicht möglich oder Ferienbetreuung und anderweitige Notfallbetreuung nicht gegeben sind. Es bedeutet, dass die/der Beschäftigte ihr/sein Kind in einem vom Arbeitgeber gesondert angebotenen Raum selber betreut und zudem einige berufliche Aufgaben bewältigen und dabei auf die teilweise unerlässlichen Arbeitsmaterialien zurückgreifen kann. Diese Maßnahme ist deshalb attraktiv, weil sie sich relativ leicht zur Verfügung stellen lässt.

Dabei ist die Lösung Eltern-Kind-Arbeitszimmer durchaus variantenreich ausgestaltbar: Vom Rollcontainer bis zu „Eltern-Kind-Räumlichkeiten“ ist alles möglich. Zwei Beispiele aus unserem berufundfamilie-Netzwerk dazu. De Luxusvariante sind Eltern-Kind-Räumlichkeiten, die z. B. aus drei Zimmern bestehen: dem Arbeitsraum, dem Spielzimmer und dem Schlafraum. Während der Arbeitsraum etwa über zwei voll ausgestattete Bildschirmarbeitsplätze verfügt, ist das Spielzimmer mit einer Vielzahl an Spielutensilien für unterschiedliche Altersgruppen ausgestattet. Der Schlafraum bietet ein Kinderbett und eine Rückzugsmöglichkeit für stillende Mütter. Die Räumlichkeiten können nur über das Arbeitszimmer mit einem berechtigten Ausweis betreten werden. Die Anordnung der Räume und Einrichtung ermöglicht, dass Mutter oder Vater Blickkontakt zum Kind halten kann. Die Kontrollmöglichkeit nimmt erfahrungsgemäß den akuten Stress aus der Ausnahmesituation.

Und etwas für die Pfiffigen, die das Betriebsgelände miteinbeziehen möchten: Ein mobiles Eltern-Kind-Zimmer bietet absolute Flexibilität. Mit einem voll ausgestatteten Rollcontainer, der auf dem Gelände verschoben werden kann, muss für das Eltern-Kind-Zimmer-Angebot nicht ständig ein Gebäuderaum frei gehalten werden.

Aber nochmals: Egal, wie das Eltern-Kind-Zimmer aussieht, das Arrangement stellt keine Dauerlösung, sondern Hilfe für den Ausnahmefall dar. Auch andere Erwartungen an das Eltern-Kind-Arbeitszimmer müssen klar sein: Nutzt die/der Mitarbeiter/in das Angebot, kann sie/er nicht ausschließlich für das Kind da sein kann. Gleichzeitig kann den beruflichen Aufgaben nicht in dem Umfang nachgegangen werden, wie es an einem normalen Arbeitstag der Fall ist. Aber: Die/der Beschäftigte kann durchaus produktiv sein. Ein großer Vorteil für den Arbeitgeber, der ohne das Angebot gänzlich auf die Arbeitsleistung verzichten müsste.

Darüber hinaus hat das Angebot eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers eine besonders positive Signalwirkung: Es zeigt, wie wichtig dem Arbeitgeber eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben ist und verdeutlicht deren Normalität.

Eltern-Kind-Arbeitszimmer von A bis Z durchdenken

Die Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers bedarf einiger Überlegungen und Voraussetzungen, die von A wie „Ansprechperson“ über B wie „Benutzungsordnung“ und R wie „Rechts- und Versicherungsfragen“ bis hin zu Z wie „Zeitplanung“ reichen.

Ein paar Punkte seien hier kurz umrissen: Zunächst einmal sollte gut durchdacht sein, welcher Raum oder welche Zimmer für die Beschäftigten geeignet und gut erreichbar sind. Wenn sich die Unternehmensleitung für ein Eltern-Kind-Arbeitszimmers entscheidet, kann dieses übrigens in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten realisiert werden. Bei der Umsetzung sollten folgende Fragen Berücksichtigung finden:

Ist der Raum kindgerecht und kindersicher ausgestattet? Bietet er zudem die technischen Möglichkeiten für die Arbeit des Elternteils? Wer koordiniert die Nutzungszeiten für den Raum und verwaltet gegebenenfalls den Schlüssel? Wie kann die Hygiene in diesem Raum gewahrt werden?

Eine entsprechende Benutzungsordnung sorgt für klare Verhältnisse, indem sie z. B. den Besuch im Falle einer ansteckenden Krankheit des Kindes ausschließt. Zudem werden das Buchungsprozedere erläutert und Ansprechpartner genannt. Verhaltensregeln innerhalb des Zimmers und Haftungsbestimmungen werden ebenfalls erläutert. Zu den grundlegenden rechtlichen, versicherungsrelevanten Regelungen gehört die Frage nach der Aufsichtspflicht und den Haftungsaspekten zwischen Eltern und Arbeitgebern. Gut geplant, ist auch hier mal wieder halb gewonnen. Spätestens die nächsten Ferien werden dann zeigen, wie die Notfalllösung Eltern-Kind-Arbeitszimmer bei den Beschäftigten ankommt.

Silke Güttler,
berufundfamilie Service GmbH

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