Dienstag, 29. November 2016

Den Hebel umlegen: Von jetzt auf gleich vom Beruflichen ins Private wechseln


Wir haben es bereits getan: Am 17. November haben wir Weihnachten gefeiert. Eine schöne Betriebsfeier war es, im festlichen Rahmen, mit hervorragendem Essen und anschließendem hochkarätigen Showprogramm. Details erspare ich Ihnen. Man will ja keinen Neid erwecken.

Montag, 28. November 2016

CSR Jobs Award 2016: 11 Arbeitgeber mit Verantwortung ausgezeichnet


Verleihung des CSR Jobs Award 2016 am 24. November 2016 in der Alten Versteigerungshalle in Köln

(©CSR j&c GmbH)
„Hier arbeite ich gerne – mein Wunsch-Arbeitgeber mit Verantwortung“ - unter dieser Leitidee hat das Employer Branding Beratungsunternehmen CSR jobs & companies und Betreiber der Plattform www.csr-jobs.de am 24. November in Köln zum dritten Mal Arbeitgeber mit Verantwortung ausgezeichnet. Kooperationspartner sind das personalmagazin, UNICUM, creditreform und das F.A.Z. Magazin Verantwortung. Ziel des Wettbewerbs CSR Jobs Award ist es, Arbeitgeber mit Verantwortung auszuloben, die mit spannenden Projekten begeistern und eine nachhaltige und innovative Personalpolitik betreiben.

Dienstag, 22. November 2016

Zertifikatsverleihung in Wien 2016: audit berufundfamilie – auch in Österreich eine Erfolgsgeschichte!



86 Arbeitgeber und Hochschulen für ihr Familienbewusstsein in Österreich ausgezeichnet (©Harald Schlossko)

Am 15. Oktober 2016 überreichte Dr. Sophie Karmasin, Österreichs Bundesministerin für Familien und Jugend, in einer feierlichen Zertifikatsverleihung 86 österreichischen Arbeitgebern das Zertifikat zum Audit berufundfamilie bzw. Audit hochschuleundfamilie.[1] 79 Unternehmen, drei Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie vier Hochschulen erhielten für den stetigen Ausbau ihres familienbewussten Angebots das in Österreich anerkannte Gütezeichen. Bei den Unternehmen reicht die Bandbreite vom Frisörbetrieb über Banken bis hin zu großen Technologieunternehmen.

Montag, 14. November 2016

Drei Preisträger des Otto Heinemann Preises 2016: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist Investition in die Zukunft


Im Rahmen der 3. Berliner Pflegekonferenz wurden am vergangenen Dienstag (08.11.2016) die Gewinner des Otto Heinemann Preises bekannt gegeben: das Amtsgericht Offenbach, der mittelständische Zulieferer EJOT und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR. So unterschiedlich diese Arbeitgeber erscheinen, es eint sie die herausragende Weise, in der sie sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege einsetzen. Das Engagement wird alljährlich vom GKV-Servicedienstleister spectrumK in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen mit dem Otto Heinemann Preis geehrt. Eine zehnköpfige Jury, darunter unser Geschäftsführer Oliver Schmitz, wählte die Preisträger aus. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Donnerstag, 10. November 2016

Mari kümmert sich – Wie eine App die öffentliche Kinderbetreuung ergänzen kann


Spätestens um 17 Uhr ist in der Regel Schluss mit lustig in öffentlichen Kinderbetreuungs-einrichtungen. Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, stehen damit häufig vor einem echten Problem. Wird es mal länger auf der Arbeit oder kippt das geplante Abholszenario – die/der Partner/in kann die Tochter oder den Sohn nicht von der Krippe abholen –, ist Stress vorprogrammiert.

Mittwoch, 9. November 2016

„Familienbewusste Arbeitswelt in der Region Hannover“ – Wie können Organisationen auf Beschäftigtenwünsche reagieren?



Rund 100 Gäste kamen zur Veranstaltung ins DORMERO Hotel
Hannover (© Christian Stahl, Region Hannover)
Warum wird individuelles Personalmanagement immer wichtiger? Was wünschen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern? Wie können Organisationen darauf reagieren, was ist notwendig und wo sind Grenzen? Darüber diskutierten rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Unternehmen, Verwaltung und Verbänden auf der Fachtagung am 18. Oktober 2016 unter der Überschrift „Standortfaktor Vereinbarkeit – familienbewusste Arbeitswelt in der Region Hannover“.

Donnerstag, 3. November 2016

Weltmännertag: Was Männern gut tut – Verdienst, Vaterschaft, Vereinbarkeit


Weltmännertag: Männer auf dem Weg in die Zukunft – Karriere und familiäre Aufgaben vereinen
(©Death to Stock)
Da kann „Mann“ schon mal durcheinander kommen: Heute (03.11.2016) ist Weltmännertag, in gut zwei Wochen – am 19.11.2016 – wird der Internationale Männertag gefeiert. Während der Weltmännertag seit dem Jahr 2000 als Aktionstag zur Männergesundheit begangen wird, will der ein Jahr zuvor zunächst in Trinidad und Tobago eingeführte Internationale Männertag auf die Benachteiligungen von Jungen und Männern in den Bereichen Bildung, Familienrecht und Medien sowie zudem Gesundheit aufmerksam machen.

Dienstag, 1. November 2016

Feiertag und so manch einer arbeitet trotzdem


Feiertage sind was Feines – zumindest für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Ausschlafen, etwas mit der Familie und/ oder Freunden unternehmen oder in ein benachbartes Bundesland zum Shoppen fahren. Aha, benachbartes Bundesland… Ja, nicht alle Bundesbürgerinnen und -bürger kommen in den Genuss jeden Feiertags. Allerheiligen ist so einer dieser Feiertage, an dem zum Beispiel wir hier in Hessen wie gewohnt unserem Arbeitsalltag nachgehen. Vielleicht begegnen wir in der Mittagspause einigen Rheinland-Pfälzern, die zum Einkauf in die Stadt gekommen sind. Es sei ihnen gegönnt, ebenso wie allen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland Erwerbstätigen.

Ausnahmen – damit’s funktioniert 


Arbeiten am Feiertag? Viele dürfen die nicht, einige müssen.
(©Death to Stock)
Betrachten wir mal die andere Seite: Was ist eigentlich, wenn jemand an einem Feiertag arbeiten möchte, etwa um sich mit Kunden oder Partnern in einem „arbeitenden“ Bundesland zu treffen oder um sonst wie in einem Projekt voranzukommen?

Die eindeutige gesetzliche Regelung in den §§ 9 bis 13 Arbeitszeitgesetz bremst den Ansporn schnell aus. Diese besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme bilden bestimmte Berufsgruppen und Beschäftigungsfelder wie etwa die Feuerwehr, die Polizei, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und der Not- und Rettungsdienst. Gearbeitet wird auch bei Verkehrs- sowie Energie- und Wasserversorgungsbetrieben. Und damit man am Feiertag auch einen Kaffee trinken gehen kann, steht das Personal in der Gastronomie parat. Die Liste der Ausnahmen ist noch um einiges länger und sie zeigt: Wenn die Dinge funktionieren sollen, kommt so manch einer auch an Feiertagen nicht um die Arbeit herum.